Über d-NRW

Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft.

Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium, sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.

Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW. Digitalisierungsaufgaben der Landesverwaltung, denen  eine strategische Bedeutung zukommt, können der d-NRW AöR durch Rechtsverordnung zur ausschließlichen  Wahrnehmung auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Verträge  durch das Digitalisierungsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium (ggf. im Einvernehmen mit anderen Ressorts) zugewiesen werden.   

Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertreter:innen. Die sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und weitere sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung.

Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung kommunal-staatlichen E-Government in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.

Den Corporate Governance-Bericht für das Jahr 2022 finden Sie hier.

Hinweise zum Jahresabschluss der d-NRW AöR für das Wirtschaftsjahr 2022.

DOWNLOADS:
Errichtungsgesetz d-NRW AöR

Rechtsverordnung zur Aufgabenübertragung auf die d-NRW AöR (d-NRW VO)

Satzung der d-NRW AöR

Träger der d-NRW AöR