KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Fragen zu den Kosten

Kosten für die Kommune

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung entstehen den Kommunen keine Kosten. Auch für den Abruf der Dienste sind bisher keine Kosten verbunden, da im Jahr 2022 die Kosten für die sog. „Einer-für-Alle“-Dienste (EfA) durch das Konjunkturprogramm des Bundes getragen werden. Inwiefern Kosten für die Nachnutzung von Online-Diensten ab 2023 entstehen, wird derzeit abgestimmt und den nachnutzenden Kommunen dann direkt und über unsere Website mitgeteilt.

 

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung entstehen keine Kosten für die Kommunen. In diesem Jahr fallen auch keine zusätzlichen Kosten mit dem Abruf der verfügbaren Dienste. Es wird derzeit abgestimmt, ob und für welche Dienste Kosten für die Kommunen ab 2023 entstehen werden. Die Kosten würden dann erst mit dem Abschluss des Einzelabrufs für kostenpflichtige Dienste ab 2023 anfallen.

Über die Bundes- und Landesmittel werden die Entwicklung, der Rollout und der Betrieb der Dienste bis Ende 2022 finanziert. Ab 2023 fallen Kosten für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung an. Diese Kosten werden, für jeden Dienst unterschiedlich, auf die nachnutzenden Behörden verteilt.

Schnittstellenkosten

Die Schnittstellenkosten, wie beispielsweise die Kosten für die Beantragung der Zertifikate, aber ggf. auch Kosten für die Updates auf neue Versionen der Fachverfahren, sind durch die Kommunen zu tragen.

Die Kosten für eine Fachverfahrensertüchtigung und den Betrieb müssen von der Kommune bei Ihrem entsprechenden IT-Dienstleister angefragt und getragen werden.

Bezahldienstleister

Die Grundidee bei EfA-Diensten ist die Nutzung des Bezahldienstes der Kommunen, d.h. der Online-Dienst wird so konfiguriert, dass er direkt den Zahldienst der Kommune mit der entsprechenden Konfiguration anspricht.