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Elektronisches Gesundheitsberuferegister

Mit dem elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat d-NRW im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) ein Verfahren für die Beantragung von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) und Security Module Cards Typ B (SMC-B) entwickelt. Technischer Umsetzungspartner ist die T-Systems International GmbH.

Der Hintergrund: Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) Änderungen des SGB V zur Einführung digitaler Anwendungen beschlossen. Dadurch sollen die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen nutzbar gemacht werden. Allen Leistungserbringer:innen soll der Zugriff auf Daten und Anwendungen der so genannten Telematikinfrastruktur sowie der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) personenbezogen in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sowie einer Security Module Card Typ B (SMC-B) ermöglicht werden. Ärzt:innen sowie Apotheker:innen erhalten ihre eHBA und SMC-B über deren Kammern.

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist für diejenigen Heilberufler:innen und diejenigen Leistungserbringerinstitutionen zuständig, die nicht über eigene Körperschaften verfügen, denen die Aufgabe zur Ausgabe von eHBA und SMC-B gesetzlich zugewiesen wurde. So werden eHBA und SMC-B z. B. an Pflegefachkräfte, Hebammen und Physiotherapeuten/innen zukünftig bundesweit zentral vom eGBR herausgegeben.

Die Länder haben sich darauf verständigt, dass das eGBR als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben soll. Eingerichtet wird das eGBR an der Bezirksregierung Münster.

Entscheidend bei dem Prozess der Ausweisausstellung sind vor allem die Überprüfung der Berufserlaubnis sowie die sichere Identifizierung der Antragsstellenden. Im Rahmen des Ausgabeverfahrens arbeitet das eGBR daher mit verschiedenen Ämtern, Behörden und sonstigen Stellen im gesamten Bundesgebiet zusammen, die die Berufserlaubnis der Heilberufler:innen bestätigen können.

Das eGBR befindet sich derzeit noch im Aufbau. Zunächst können Angehörige aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie einen eHBA beantragen. Darüber hinaus können gegenwärtig Betriebsstätten der Geburtshilfe, der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege sowie der Physiotherapie eine SMC-B beantragen.

Im derzeitigen Pilotbetrieb können Personen, die ihre Berufserlaubnis von Behörden in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und dem Saarland erhalten haben, einen Antrag beim eGBR stellen. Das eGBR wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 in den Vollbetrieb übergehen.

Darüber hinaus wird das eGBR zukünftig auch Angehörigen weiterer nicht approbierter Gesundheitsberufe den Erhalt eines eHBA/einer SMC-B ermöglichen.

Nähere Infos zum eGBR finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Münster.