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Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über ein Verwaltungsportal anbieten und die landesweiten Verwaltungsportale zu einem Portalverbund verknüpfen. Dabei werden über 5.000 Verwaltungsleistungen in 575 OZG-Leistungen gebündelt und im OZG-Umsetzungskatalog beschrieben. Das Land NRW hat auf diese Herausforderung reagiert und die Federführung für die Umsetzung eines Antragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als „Einer für Alle“ (EfA)-Lösung angenommen.

d-NRW baut einen bundesweiten Antragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf, welcher für die Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation weltweit genutzt werden kann. Der künftige „Antragsservice“ soll dabei direkt an das bereits bestehende Portal „Anerkennung in Deutschland“ betrieben durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) anknüpfen. Nutzer:innen werden dabei durch einen Anerkennungsfinder im Portal „Anerkennung in Deutschland“, direkt in den „Antragsservice“ überführt, um dort einen Antrag auf Anerkennung der Berufsqualifikationen stellen zu können.

Insgesamt gibt es mehr als 1.200 Berufe, die grundsätzlich anerkannt werden können. Diese werden über sogenannte Berufsbündel geclustert. Die gebildeten Bündel werden über ein einheitliches Formular abgedeckt. 

Technischer Umsetzungspartner der d-NRW AöR ist die Publicplan GmbH. Im Projektmanagement unterstützt die Deloitte GmbH. Als weiter Entwicklungspartner sind die Materna Information & Communications SE, PwC und Detecon eingebunden.. Auftraggeber ist das Ministerium für Arbeit. Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW).