KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Fragen zu verfügbaren EfA-Diensten

Übersicht Dienste

Die Dienste, die über uns als Kommunalvertreter NRW bereitgestellt werden können, können Sie auf unserer Website unter www.kommunalvertreter.nrw einsehen. Die Dienste, die über den FIT-Store bereitgestellt werden, können Sie unter https://www.fitko.de/fit-store finden. Sobald Dienste in dem Fit-Store verfügbar sind, können diese prinzipiell durch den Kommunalvertreter NRW angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Vertragsunterlagen/Einstellungsunterlagen vollständig sind. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an kommunalvertreter@d-nrw.de.

Alle verfügbaren Dienste (derzeit Aufenthaltstitel, Ehrenamtskarte, Führerschein, Denkmal.NRW, Einbürgerung, Dienste der Sozialplattform) sowie geplante Dienste sind auf unserer Website aufgelistet und werden stets aktualisiert. Sobald neue Dienste verfügbar sind, werden Sie diesbezüglich zusätzlich per Mail informiert.

Für die verfügbaren Dienste (derzeit Aufenthaltstitel, Ehrenamtskarte, Führerschein, Denkmal.NRW, Einbürgerung, Dienste der Sozialplattform) sind Verträge mit den jeweiligen Dienstanbietern geschlossen worden. Andernfalls könnten wir den Dienst nicht zur Nachnutzung den Kommunen bereitstellen.

Nutzung

Ob Testzugänge möglich sind, ist abhängig vom Dienst und von dem jeweiligen Dienstanbieter.

Sofern wir alle notwendigen Unterlagen der nachnutzenden Kommune haben (Bsp.: Zertifikat für den DVDV Eintrag), kann der Dienst innerhalb von 4 Wochen nachgenutzt werden.

 

Allgemein

Die URL von dem Portal ist abhängig vom jeweiligen Dienst.

Das Verwaltungsprogramm der Ehrenamtskarte finden Sie beispielsweise unter https://verwaltungsprogramm-eak-nrw.de.

Wir sind mit den IT-Dienstleistern im Austausch, um eine Nachnutzung über den Kommunalvertreter NRW zu ermöglichen, die Kommunen zu informieren und den Roll-In zu koordinieren.

Aktuell werden EfA-Projekte durch die Länder und die Kommunen umgesetzt. Auch wenn hier die Privatwirtschaft in die Umsetzung eingebunden ist, so liegen die Rechte an den Ergebnissen immer in öffentlicher Hand und werden so von den Ländern und Kommunen über die Nachnutzungsmodelle bereitgestellt.