KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Kommunalvertreter.NRW

Sie möchten in Ihrer Kommune Online-Dienste nachnutzen? Dann schließen Sie nun die Rahmenvereinbarung zur Nachnutzung von OZG-Verwaltungsleistungen mit der d-NRW AöR ab

 

Für die Nachnutzung von Online-Diensten in Ihrer Kommune ist die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung mit der d-NRW AöR erforderlich. Diese Vereinbarung ist die Grundlage für die vergaberechtskonforme Nachnutzung von bundesweit entwickelten und zentral betriebenen Online-Diensten (sog. „Einer-für-Alle-Dienste“ – EfA-Dienste), in der alle dienstübergreifenden Aspekte geregelt sind. Die Rahmenvereinbarung wird einmalig für alle nachnutzbaren Dienste geschlossen, worüber im weiteren Schritt die verfügbaren Dienste zur Nachnutzung abgerufen werden können.

Die Vorlage für die Rahmenvereinbarung steht als Download bereit. Wir bitten um die Übermittlung der Rahmenvereinbarung unter Angabe der Kommune, der Anschrift sowie des Vertreters. Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Kommunen in NRW (Träger als auch Nicht-Träger der d-NRW AöR).

Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterzeichnete Rahmenvereinbarung an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo) oder per Post in zweifacher Ausführung an:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund

Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR". Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Die Unterzeichnung im Unterschriftenfeld (Auftraggeber) erfolgt durch den/die Bürgermeister/in oder Abteilungsleiter/in.

Im nächsten Schritt kann durch das Senden eines Einzelabrufs für einen konkreten Dienst eine vergaberechtskonforme Nachnutzung vereinbart werden.

Downloads:

1. Vorlage für die Rahmenvereinbarung