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Portalverbund.NRW

Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Leistungen über Verwaltungsportale digital verfügbar machen und diese Portale zu einem Portalverbund verknüpfen. Dies fordert das Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes. Der CIO des Landes NRW, der KDN und die d-NRW AöR wurden beauftragt, einen Proof of Concept (PoC) auf Basis eines durch den KDN und die d-NRW AöR erarbeiteten Vorschlags für eine Vorgehensweise zum Aufbau eines Portalverbund.NRW durchzuführen. Dieser wurde erfolgreich abgeschlossen. Die geprüfte Architektur ist tragfähig und wirtschaftlich.

Der IT-Kooperationsrat NRW hat im Oktober 2018 das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW sowie der KDN und d-NRW beauftragt, den Portalverbund.NRW produktiv zu setzen. Alle Suchanfragen von Nutzern der Portale in NRW sollen jederzeit und ortsunabhängig mit exakt einem besten Ergebnis beantwortet werden, welches den Nutzer direkt zum richtigen Online-Dienst führt.

Als zentrale Datenquelle für den Portalverbund.NRW dient die von d-NRW entwickelte Verwaltungssuchmaschine (VSM). Ein wesentlicher Vorteil für alle an den Verbund angeschlossenen Portale ist, dass  neben den üblichen Weberfassungsmöglichkeiten sowie einer XÖV-Schnittstelle auch die besonders wirtschaftliche Möglichkeit geschaffen wurde, die zum Finden eine Onlinedienstes notwendigen Leistungs- und Zuständigkeitsinformationen direkt auf den eigenen Portalseiten zu pflegen. Diese Daten werden durch einen Crawler der VSM automatisiert eingesammelt und für alle Teilnehmer bereitgestellt.

Suchanfragen und Treffer können entweder mittels eines HMTL-Snippets, d. h. eines kurzen Teasertextes, der Suchergebnisse beschreibt, oder über eine Web-Schnittstelle (API) in das eigene Portal integriert werden.

Der Portalverbund.NRW ist OZG-konform, die Einstiegshürden sind gering. Durch die Nutzung vorhandener Komponenten ist Investitionsschutz gewährleistet.