KONTAKT

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Ansprechpartnerin: Carla Freitag
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Whistleblower (Bereich: Hinweisgeberrichtlinie)

Whistleblower

Der Online-Dienst „Whistleblower (Bereich: Hinweisgeberrichtlinie)“ steht bereit!

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02. Juli 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, ein sicheres internes Hinweisgebersystem einzurichten, um Hinweisgebende, die auf Missstände aufmerksam machen, effektiver zu schützen.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat mit dem Anbieter EQS Group eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die es den Kommunen des Landes NRW ermöglicht, das Hinweisgebersystem der EQS Group über das Kommunalvertretermodell zu beziehen.

  1. Präsentation zur Informationsveranstaltung vom 06.02.2024
     
  2. Einzelabruf „BKMS® System: Hinweisgebermeldesystem“

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund