KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

 

Ansprechpartner: Philipp Schmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Übernahme von Mietrückständen (OZG ID-10090)

Der Online-Dienst "Übernahme von Mietrückständen" steht zur Nachnutzung bereit

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme von rückständiger Miete bis zu einem gewissen Rahmen beim Sozialamt beantragt werden. Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe ist immer zuerst die Bedürftigkeit nachzuweisen. Der genannte Online-Dienst aus dem Themenfeld "Arbeit und Ruhestand" unter Federführung des Landes Nordrhein Westfalen wird auf der Sozialplattform zur Nutzung durch Bürger:innen der Kommunen bereitgestellt.

Dem Kommunalvertreter d-NRW wird im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) das Recht eingeräumt, diese Sozialleistung landeseigenen Kreisen und Kommunen zur Nachnutzung anzubieten.

 

Downloads

1. Einzelabruf ''Übernahme von Mietrückständen''

2. Anlage 1: Auftragsdatenverarbeitung (AVV) und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

3. Anlage 2: Leistungsbeschreibung

4. Anlage 3: Anbindung zuständige Stelle

 

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund

 

Beachten Sie folgenden Hinweis:

Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 3: ‚Eintragung in die Sozialplattform‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken. Die Daten benötigen wir, um die Teilnahme am Portalverbund zu ermöglich. Ohne die Angabe dieser Daten, ist eine erfolgreiche Anbindung an die Sozialplattform nicht möglich und der § 1 Absatz 2 zur Teilnahme am Portalverbund gemäß Onlinezugangsgesetz ist nicht erfüllt.

Sofern Sie die Zuständigkeit für den Dienst bereits über RDFa oder XZuFi an die Verwaltungssuchmaschine bzw. den Portalverbund liefern, brauchen Sie die Tabelle nicht auszufüllen. Dann freuen wir uns über einen Hinweis.

Bitte beachten Sie bei der Nutzung neuer Dienste des Weiteren, dass für Sie als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle gem. § 80 Abs. 1 S. 1 SGB X eine Anzeigepflicht der Auftragsverarbeitung von Sozialdaten gegenüber ihrer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden oder Fachaufsicht besteht.