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Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Ein Portal für alle unternehmensbezogenen Online-Dienste in NRW. Mit diesem Ziel entwickelt die d-NRW AöR im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) das Wirtschafts-Service-Portal.NRW – kurz WSP.NRW – als nutzerfreundliches Antragsportal, mit dessen Hilfe Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine Vielzahl wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen online abwickeln können.

Das ursprüngliche Gewerbe-Service-Portal.NRW wurde im Rahmen des Wirtschafts-Service-Portal-Gesetzes NRW (WiPG NRW) zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW ausgebaut. Damit ist das WSP.NRW seit dem Inkrafttreten des WiPG NRW seit Juli 2020 nicht nur das digitale Zugangstor für die Wirtschaft, sondern auch der Einheitliche Ansprechpartner NRW, der von der bei der Bezirksregierung Detmold angesiedelten Geschäftsstelle unterstützt wird.

Diese zukunftsweisende Entwicklung wurde bereits mit Auszeichnungen, wie beispielsweise dem ersten Platz beim 20. eGovernment-Wettbewerb 2021 belohnt.

Schon bereits seit Juli 2018 können Gründerinnen und Gründer beispielsweise ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde in wenigen Minuten per Mausklick anmelden. Seitdem wird das Angebot der Online-Anträge im Portal kontinuierlich erweitert und verbessert, dabei steht die Nutzerfreundlichkeit stets an oberster Stelle. So besteht im Portal zum Beispiel die Möglichkeit, sich über Nutzerkonten (Servicekonto.NRW, Elster-Unternehmenskonto) online zu authentisieren, Verwaltungsgebühren mithilfe einer elektronische Bezahlmöglichkeit (ePayBL) schnell und einfach zu begleichen oder durch die Nutzung des Wirtschafts-Assistenten alle erforderlichen Anträge und Anzeigen zu erhalten, ohne dass ein Gang zur zuständigen Stelle notwendig ist.

Auf der folgenden Seite können die derzeit umgesetzten Online-Dienste im WSP.NRW eingesehen werden: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege

Neue Wege gehen mithilfe von Digitalisierungsstraßen und EfA-Diensten
Angesichts der Herausforderung, ca. 400 Online-Dienste zu digitalisieren, bedarf es einer strukturierten Herangehensweise. Aus diesem Grund wurden mehrere, parallel arbeitende, sogenannte Digitalisierungsstraßen aufgebaut. Diese standardisierte Herangehensweise trägt zur Beschleunigung der Entwicklung der Online-Dienste bei und gewährleistet gleichzeitig einen effizienten und nachhaltigen Digitalisierungsansatz in NRW.

Das WSP.NRW soll alle wirtschaftsbezogenen OZG-Leistungen in NRW digital bündeln. Hierbei werden viele Online-Dienste unmittelbar als „Einer-für-Alle“-Dienste (EfA) entwickelt, was ein weiteres Ziel der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes darstellt. „EfA“ – bedeutet, dass ein Land eine Verwaltungsleistung zentral entwickelt sowie betreibt und diese anschließend anderen Ländern zur Mitnutzung zur Verfügung stellt. Dies betrifft in NRW den Zuständigkeitsbereich von mindestens drei Ministerien: das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) für den Bereich Wirtschaft, das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) für die Bereiche Umwelt und Verkehr sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) für den Bereich Arbeitsschutz. Mit diesem arbeitsteiligen Vorgehen soll die Digitalisierung in Deutschland weiter vorangetrieben und beschleunigt werden.

Betreiberin des Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist das Kommunale Rechenzentrum (krz) Minden-Ravensberg/Lippe. Die Inhalte steuert dabei das MWIKE in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern. Das Portal wurde von der publicplan GmbH im Auftrag der d-NRW AöR auf Basis des Content Management Systems nrwGOV umgesetzt.

Die Vorhabenklärung als Gründungsassistent
Mithilfe der sogenannten Vorhabenklärung wurde im Wirtschafts-Service-Portal.NRW ein Gründungsassistent geschaffen, der anhand weniger Fragen Auskunft gibt, welche Anzeigen und Anträge Gewerbetreibende im Rahmen eines Gründungsvorhabens ausfüllen müssen. Hier besteht die Möglichkeit, sich vollumfänglich über das Thema „Gründung“ zu informieren und die richtigen Ansprechpartner für ein Vorhaben zu finden. Unterstützt wird der Gründungsassistent durch ein KI-basiertes Tool, mit dessen Hilfe die Antragstellenden ihre Tätigkeiten für ihr Vorhaben ermitteln können.

Hier gelangen Sie direkt zum Gründungsassistenten.

Einfacher Einstieg über Nutzerkonten
Um Online-Dienste nutzen zu können, benötigen alle Antragstellenden eine Authentisierung mit einem Nutzerkonto. Hier bietet das WSP.NRW einen besonderen Komfort: Die Antragstellenden können zwischen dem Servicekonto.NRW und dem Elster-Unternehmenskonto wählen, um sich zu authentisieren. Es können sowohl persönliche ELSTER-Zertifikate (z.B. bei Einzelunternehmen) als auch Organisationszertifikate (bei Unternehmen und Organisationen) verwendet werden. Nach der Anmeldung mit dem Nutzerkonto werden die Zertifikatsdaten sowie die Daten aus dem Servicekonto in den Antrag übernommen. Außerdem wird zeitnah die Möglichkeit bestehen, weitere einmal eingegebene persönliche Daten auch für andere im WSP.NRW zur Verfügung stehende Online-Dienste erneut zu nutzen. Eine individuelle Antragshistorie verschafft Nutzern zudem den nötigen Überblick.

Erster Platz beim 20. eGovernment-Wettbewerb
Mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist NRW der bundesweite Vorreiter bei der Umsetzung von unternehmensbezogenen Online-Diensten. So wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW mit dem 1. Platz in der Kategorie „Bestes OZG- oder Registermodernisierungsprojekt 2021“ und dem 1. Platz des Publikumspreises 2021 beim eGovernment-Wettbewerb 2021 ausgezeichnet.

Neugierig geworden? Hier gelangen Sie direkt zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW: https://service.wirtschaft.nrw/

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