KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Fragen zum Support

Durch den Abruf der Einzelvereinbarung für einen konkreten Dienst wird ein vergaberechts- und datenschutzkonformer Leistungsaustausch im Rahmen einer In-House-Vergabe ermöglicht. Wir – als Kommunalvertreter NRW – unterstützen die Kommunen im Rahmen der vergaberechts- und datenschutzkonformen Nachnutzung des fertigen Dienstes. Für den technischen Support ist immer der Dienstbetreiber zuständig. Der Support für Antragstellende muss im Rahmen des EfA-Umsetzungsprojekt durch das umsetzende Land definiert werden.

Im Rahmen der EfA-Umsetzungsprojekte muss das umsetzende Land eine entsprechende Organisation aufsetzen. Genauer heißt es in den EfA-Mindestkriterien (O1): „Für den Online-Dienst muss eine organisatorische Zusammenarbeitsstruktur geschaffen (oder eine bestehende genutzt) werden, in der die beteiligten Länder die fachlichen, rechtlichen, technischen etc. Anforderungen fortwährend pflegen.“

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sowie des Einzelabrufs für einen konkreten Dienst werden die vertraglichen Voraussetzungen für die Nachnutzung von verfügbaren Online-Diensten erfüllt. Damit der von der Kommune gewünschte Dienst in jedem Portal gefunden werden kann und der/die Bürger:in auf den zentralen EfA-Dienst geleitet wird, ist ein Eintrag in die Verwaltungssuchmaschine (VSM) und damit im Portalverbund erforderlich. Neben dem Eintrag in die VSM ist anschließend ein Eintrag ins DVDV (Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis) notwendig, um den Empfang der dezentral erfassten Antragsdatei sicherstellen zu können. Gerne unterstützen wir die Kommunen bei den genannten Schritten.