KONTAKT

Ansprechpartnerin: Lisa Ernst
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LANDESREDAKTION NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich am Föderalen Informationsmanagement (FIM), einer Anwendung des IT-Planungsrates, dessen Ziel das Schaffen einer nachhaltigen Infrastruktur auf fachlich-redaktioneller und organisatorischer Ebene ist. Informationen zu Verwaltungsverfahren (Leistungsbeschreibungen, Formular- und Prozessinformationen) sollen bundesweit Ebenen übergreifend bereitgestellt werden. Der Baustein Leistung hat bereits Anwendungsreife erlangt; die Bausteine Prozess- und Formularinformationen befinden sich noch im Aufbau.

Leistungen, Formulare und Prozesse werden auf der Grundlage des Bundesrechts beschrieben. Zur Übernahme und Weiterverarbeitung dieser Stamminformationen hat das Land eine  Landesredaktion eingerichtet. d-NRW unterstützt das Land NRW beim Aufbau und Betrieb der Landesredaktion NRW, insbesondere zur Kommunikation mit Kommunen. Als zentrale Anlaufstelle ist die Landesredaktion bei d-NRW erster Ansprechpartner für Ressortansprechpartner:innen und Autor:innen auf Verrichtungsebene und übernimmt die Anwenderbetreuung. Mit der Landesredaktion NRW unterstützt das Land NRW die Behörden bei der Umsetzung der Anforderungen nach § 6 Abs. 2 EGovG NRW.

Teilnahme am Portalverbund

Mit dem Portalverbund NRW sollen alle Portalangebote von Land und Kommunen in NRW zu einem Verbund zusammengeschlossen werden. Sämtliche Informationen zu Onlinediensten werden über das Redaktionssystem der Landesredaktion NRW bei zuständigen Stellen gesammelt und anschließend zentral in der Verwaltungssuchmaschine NRW (VSM) gespeichert. Über die VSM werden die Informationen dem Portalverbund zwischen Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. So wird sichergestellt, dass die Verwaltungsangebote aus NRW bundes- und EU-weit auffindbar sind und jedes Portal eigenständig bleibt. Der Portalverbund NRW steht in engem Zusammenhang mit dem Single Digital Gateway (SDG) der EU, dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und dem E-Government-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW).

Das Übermitteln von Dienstleistungen und Zuständigkeiten in die VSM hilft den Behörden in NRW dabei, ihre Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schnell und unkompliziert online darüber zu informieren, welche Stelle für welche Verwaltungsleistung zuständig ist. Die Anforderungen des OZG werden mithilfe des Föderalen Informationsmanagements (FIM) umgesetzt. FIM ist eine Anwendung des IT-Planungsrates. Hierbei handelt es sich nicht um eine Software oder ein Programm, sondern um eine Methodik.

Informationen zu Dienstleistungen und Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung, die nach der FIM-Methodik aufbereitet wurden, können ohne großen Aufwand in den Portalverbund übertragen werden. Hierzu wurde das XML-Datenaustauschformat XZuFi (XZuständigkeitsFinder) geschaffen. Sie können die Leistungsbeschreibungen aus Ihrer Website oder Ihrem Portal im XZuFi-Standard an die VSM liefern, die sie dann speichert und den angeschlossenen Systemen zur Verfügung stellt. XZuFi wird bundesweit eingesetzt, auch die einheitliche Behördenrufnummer 115 verwendet den XZuFi-Standard zur Auskunft.

DOWNLOAD:
Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund (PDF, 1,98 MB)