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Aufenthalt

Der Online-Dienst „Aufenthalt Digital“ ermöglicht die digitale Beantragung von Aufenthaltstitel sowie die Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen. Die Daten der Antragstellenden gehen medienbruchfrei im Fachverfahren ein. Fehlende Unterlagen können über einen Rückkanal nachgereicht werden.
OZG-ID:
10255
10596
10594
Verfügbar
Stand
03/2026
Themenfelder
Ein- und Auswanderung
Zielgruppen
Kreise
kreisfreie Städte
kreisangehörige Kommunen

Basisinformationen

Der Online-Dienst „Aufenthalt Digital“ umfasst 10 Antragsstrecken. Diese decken die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels und die Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen ab. Die Antragsstrecken übermitteln medienbruchfrei die Daten und Dokumente der Antragsstellenden zur Entscheidungsvorbereitung und bietet einen Rückkanal zur digitalen Unterlagennachreichung.
Durch die Digitalisierung entfällt die Notwendigkeit von Vor-Ort-Terminen zur Unterlageneinreichung.
Der Antragsservice erhält hervorragende Nutzenden-Bewertungen und kommt deutschlandweit in über 300 Ausländerbehörden zum Einsatz.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten der AKDB unter folgendem Link
 

Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen für die Durchführung der Anbindung an den EfA-Online-Dienst Aufenthalt. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Dokumenten haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Einzelabruf-Dokument an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BeBPo lautet "d-NRW AöR".

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen per Post in zweifacher Ausführung zu versenden:

Postanschrift:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Freie-Vogel-Str. 387
44269 Dortmund

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind, um Verzögerungen im Prozess zu vermeiden.

 

  Vertragsunterlagen

Checkliste zur Einführung

  1. Einzelabruf zeichnen
  2. Registrierung im Self-Service-Portal der AKBD
  3. Technische Konfiguration der Antragsstrecken im OZG Service Management Tool der AKBD
  4. Einbindung in die Webseite/das Serviceportal der zuständigen Behörde
  5. Testung des Aufrufs und der Einreichung
  6. Zuständigkeiten für Leistungen an die Infodienste NRW übermitteln
  7. Go-Live an AKBD und Kommunalvertreter.NRW melden

Technische Informationen

  • Die Schnittstelleanbindung XAusländer sowie Rückkanal sind in allen gängigen Fachverfahren umgesetzt:
    • Kommunix/ADVIS
    • HSH/AUSO
    • Axians Infoma/ALWsystem 
    • AKDB/OK.VISA 
    • Beister/Stranger ABH
    • Komm.One/KM-LaDiVA, KM-Ausländer
    • DXC/Paula
  • Die Anbindung erfolgt per OSCI und DVDV-Eintrag. Die DVDV-Einträge für Ausländerbehörden werden zentral gepflegt und sind daher im Regelfall schon vorhanden. Ggf. wird ein Zertifikat benötigt. 
  • Die Antragsstrecken werden als Web Component in die Webseite der Behörde eingebunden. 
  • Die Anmeldung per BundID für Antragstellende ist optional, wird aber empfohlen

Dokumentation

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Fragen zu dieser Leistung stellen

Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?

Für Ihre Kommune bietet das Nachnutzungsmodell NRW über die d-NRW AöR einen einfachen und rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, die bereits für andere Bundesländer entwickelt wurden. Die d-NRW AöR unterstützt Sie dabei umfassend bei der rechtlichen Abwicklung, technischen Integration und Umsetzung.

Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de
Anja Hellmann
Ansprechpartnerin

Anja Hellmann

Foto Katja Linnenschmidt
Ansprechpartnerin

Katja Linnenschmidt