Über die d-NRW AöR
Gemeinsam digital für Nordrhein-Westfalen
Die d-NRW ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft.
Gemeinsame Träger der d-NRW sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium, sowie die Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.
Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW. Digitalisierungsaufgaben der Landesverwaltung, denen eine strategische Bedeutung zukommt, können der d-NRW durch Rechtsverordnung zur ausschließlichen Wahrnehmung auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Verträge durch das Digitalisierungsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium (ggf. im Einvernehmen mit anderen Ressorts) zugewiesen werden.
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Die sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und weitere sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung.
Die Mitträger der d-NRW bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung des kommunal-staatlichen E-Governments in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.
Die Träger der d-NRW AöR
Gemeinsame Träger der d-NRW sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium sowie die Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beigetreten sind.
Der Verwaltungsrat der d-NRW AöR
Der Verwaltungsrat der d-NRW besteht nach den Bestimmungen des Errichtungsgesetzes aus 13 Mitgliedern. Sie werden für eine Dauer von fünf Jahren durch die Landesregierung bestellt. Die Vertretung der kommunalen Träger der Anstalt im Verwaltungsrat erfolgt durch jeweils zwei von den drei kommunalen Spitzenverbänden benannte Vertreter. Die übrigen sieben Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Land Nordrhein-Westfalen benannt. Beamtinnen und Beamte der Träger nehmen ihre Aufgaben im Verwaltungsrat im Rahmen ihres Hauptamtes wahr.
Ansprechpersonen für Presseanfragen
Markus Both