Landesredaktion & Portalverbund
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) und das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG), das E-Government-Gesetz des Landes NRW (EGovG NRW) und die Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU (SDG-VO) verpflichten die Verwaltung, ihre Dienstleistungen online bereitzustellen und ihre Portale zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
Der Portalverbund dient als einheitliches Zugangstor zur Verwaltung und schafft Transparenz über Voraussetzungen, Abläufe und Ergebnisse von Verwaltungsleistungen. Er macht örtlich zuständige Stellen und verfügbare Onlinedienste für alle Nutzergruppen sofort auffindbar.
Informationen zu Verwaltungsleistungen, örtlichen Zuständigkeiten und verfügbaren Onlinediensten werden nicht dezentral in den einzelnen Portalen vorgehalten. Sie stammen aus den Infodiensten.NRW, dem zentralen Zuständigkeitsfinder des Landes. Die zuständigen Stellen in NRW übermitteln ihre Daten automatisiert an die Infodienste.NRW. Von dort aus fließen die Informationen an alle Portale, Onlinedienste, Chatbots und weitere Konsumenten, wie etwa an die 115-Servicecenter. Zudem ermöglichen diese Daten präzise statistische Auswertungen darüber, welche Leistungen an welchen Orten bereits digital verfügbar sind.
Die verschiedenen Möglichkeiten der automatisierten Datenübermittlung und weiterführende Informationen zum Portalverbund finden Sie im Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund NRW.
Links und Downloads
Die Datei Export aller im Portalverbund.NRW hinterlegten Zuständigkeiten und Onlinedienste wird täglich aktualisiert.
Im Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund NRW finden Sie alle organisatorischen und technischen Informationen, um am Portalverbund teilzunehmen.
Grundlage des Portalverbundes sind nach der FIM-Methodik aufbereitete Informationen zu Verwaltungsleistungen. Mehr zum Föderalen Informationsmanagement sowie den aktuellen Leistungskatalog finden Sie auf fimportal.de
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Fabio De Luca
Anna Tietze
Stefan Heinrichs